Arbeitgeber haben die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Dazu gehört auch, dass die Werkzeuge, mit denen die Belegschaft arbeitet, keine Gefahr darstellen. Um dies beurteilen zu können, führt man eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel durch – das fordert auch der Gesetzgeber.
Das Thema Arbeitssicherheit umfasst nicht nur die generelle Beschaffenheit des Arbeitsplatzes, auch der Zustand von Arbeitsmitteln spielt hier eine sehr wichtige Rolle. Damit Gegenstände und Maschinen, auf die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit angewiesen sind, die Gesundheit nicht gefährden, müssen die Werkzeuge begutachtet werden. Dies fordern auch verschiedene Gesetze.
Die Gefährdungsbeurteilung stellt die Grundlage für viele weitere Maßnahmen des Arbeitsschutzes dar. Wenn Sie wissen, welche Gefahren von den Arbeitsmitteln ausgehen, können Sie auch entsprechende Vorschriften und Verhaltensregeln einführen.
Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln hat das primäre Ziel, den Schutz von Arbeitnehmern zu garantieren. Daraus ergeben sich allerdings verschiedene Vorteile, sowohl für die Belegschaft als auch für den Erfolg des Unternehmens.
Die Gefährdungsbeurteilung spielt in verschiedenen Gesetzen eine Rolle:
Die Fülle an Gesetzestexten garantiert, dass wirklich jede arbeitende Person durch Gefährdungsbeurteilungen geschützt wird. So sind beispielsweise auch Studierende oder Mitarbeiter von nicht gewerblich tätigen Unternehmungen mit eingeschlossen.
Eine Gefährdungsbeurteilung müssen Sie immer dann durchführen, wenn sich Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen ändern – etwa nach Neuanschaffungen oder beim Verlegen von Werkzeugen in einen anderen Arbeitsbereich. Die Beurteilung muss stattfinden, bevor das Arbeitsmittel in Betrieb genommen wird. Auch nach Arbeitsunfällen muss der Arbeitsbereich neu beurteilt werden. Um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, geht man in der Regel in sieben Schritten vor:
Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Notieren Sie deshalb alle Ergebnisse der Beurteilung und die festgelegten Maßnahmen.
Für einen schnellen Prozess lohnen sich für die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel auch Muster. Eine solche Vorlage sorgt dafür, dass Sie keinen wichtigen Punkt vergessen, und kann zudem Grundlage einer Dokumentation sein. Die Ergebnisse und geplanten Maßnahmen können direkt übernommen werden. Wenn Sie sich ein eigenes Muster erstellen, passen Sie die Vorlage genau an Ihren Betrieb und Ihre Arbeitsmittel an. So verfassen Sie für die Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsmittel die perfekte Checkliste.
Mithilfe von QualityCircle Equipment – das Modul für softwaregestützte Betriebsmittelverwaltung – hinterlegen Sie eigene Muster für die Gefährdungsbeurteilung. Dank einfacher Funktionen können Sie arbeitsmittelbezogene Gefährdungsbeurteilungen schnell, aber sorgfältig durchführen.
In erster Linie ist der Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung zuständig. Allerdings muss die Beurteilung durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Deshalb werden oftmals auch Mitarbeiter in die Beurteilung mit einbezogen. Auch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen bei der Gefährdungsbeurteilung.
Der Arbeitsschutz sieht einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Eine Gefahr führt, wenn man sie nicht abwendet, direkt zu einem Schaden an Betrieb oder Mitarbeitern. Die Gefährdung stellt hingegen nur die Möglichkeit einer Gefahr dar.
Sie benötigen keine dedizierte Software für die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln. Ein Tool kann Ihnen die Arbeit aber erleichtern. QualityCircle Equipment, das Modul für die Betriebsmittelverwaltung, ist beispielsweise gut für die Gefährdungsbeurteilung geeignet. Die Software vereinfacht Planung, Zusammenarbeit und Dokumentation. Genau wie Wartungspläne können Sie auch regelmäßige Beurteilungen per Software terminieren.
Eine Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln ist mehr als eine Pflichtaufgabe. Ihr Unternehmen profitiert von der genauen Analyse aller Geräte, denn so entgeht Ihnen kein Problem mehr.